Linz gehalten werde. Der Vorsitzende erwiedert, daß bei Neubauten die Hausbesitzer die Trottoirherstellung auf eigene Kosten vornehmen müssen. In andern Fällen handle es sich nur darum, daß die Gemeinde die Sache leichter durchführen könne, wenn sie hiezu eine Beitragsleistung erhalte, nachdem auch bei der Pflasterung von andern Gassen die Hausbesitzer die ganzen Kosten der Trottoirherstellung haben tragen müssen, so müsse man es hier auch so halten, weil eine Gleichheit sein müsse. Wenn ein einzelner Hausbesitzer in einer besonders ungünstigen pecuinären Lage sei, so steh es ihm ja frei, bei der Gemeinde
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