stellung solcher im nächsten Präliminare Vorsorge getroffen werde.“ Der Vorsitzende glaubt, daß sich beide Gegen- stände ganz gut ver- einbaren lassen. Hin- sichtlich des ersteren sei die Begehungs-Commis- sion schon vorgenom- men worden, hinsicht- lich des zweiten müsse selbe erst stattfinden. Man müßte daher ab- warten, welches Resul- tat die Begehungs Com- mission hinsichtlich der Pflasterung der Lan- gen-Gasse ergebe; hienach würde es sich heute nur darum handeln, ob ein be- stimmter Betrag für diesen Zweck ins Prä- liminare einzusetzen sei, was jedenfalls sehr wichtig sei, nachdem Etwas unbedingt geschehen
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