Ratsprotokoll vom 10. Oktober 1879

vorgeschrittene Jahreszeit bewilligen, weil deren Herstellung dem Gesuch- steller sonst nicht mehr möglich sei. Diese Abzapfung könnte dann jetzt unter einem mit der Herstellung der Leitung erfolgen und sei für den Fall, als konstatirt sei, daß genügend Wasser vorhanden sei, kein Grund den Gesuchsteller noch länger herum zu ziehen. G.R. Wenhart bemerkt, daß ja das Wasser nicht weniger würde, wenn die Leitung vollendet sei. Die Gestattung der Abzapfung würde daher durch den Umstand, daß die Instandesetzung noch 14 Tage benöthige, nicht gehindert; schon jetzt sehe man, daß genügend Wasser hereinfliesse. G.R. Haller macht auf

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2