Wasser in so genügender Menge vorhanden sei, daß es für die öffentlichen Zwecke ausreiche, allerdings dem Gesuchsteller die Anzapfung schon dermalen gestattet werden könnte. Herr Josef Huber, welcher die Instandesetzung der Wasserleitung über sich habe, habe ihm gesagt, daß er selbe in 14 Tagen vollenden werde; nach dem Sektions-Antrage wäre die Angelegenheit also nach diesem Zeitraume zum Abschluß gekommen. G.R. Ploberger bemerkt, daß die Gemeinde nichts wegwerfe, wenn man jetzt die Anzapfung gestatte; wenn die Gemeinde das Wasser selbst brauche, so könne man es dem Herrn Pfarrer zu wieder wegnehmen. G.R. Holub gaubt, man könne die Abzapfung mit Rücksicht auf die
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