herbeigeführt werden, würde aber heute beschlossen, man lasse um 2 Flammen weni- ger brennen und er- setze selbe durch keine an- deren, so würde war- scheinlich die Gasgesellschaft mit Recht Anspruch machen auf den Ersatz der Einrich- tungs-Kosten, welcher auch nicht so gering sein würde; er könne sich daher den Sektions An- trage nur vollständig anschliessen G.R. Ploberger wirft ein, daß er keine Angst habe vor der Gasdirek- tion und sich nicht fürchte, daß sie der Gemende einen Proceß machen werde, auf den man es übrigens leicht ankom- men lassen könnte. Er möchte mit ausländi- schen Gesellschaften nicht so glimpflich umgehen, weil sie es auch nicht seien.
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