herbeigeführt werden, würde aber heute beschlossen, man lasse um 2 Flammen weniger brennen und ersetze selbe durch keine anderen, so würde warscheinlich die Gasgesellschaft mit Recht Anspruch machen auf den Ersatz der Einrichtungs-Kosten, welcher auch nicht so gering sein würde; er könne sich daher den Sektions Antrage nur vollständig anschliessen G.R. Ploberger wirft ein, daß er keine Angst habe vor der Gasdirektion und sich nicht fürchte, daß sie der Gemende einen Proceß machen werde, auf den man es übrigens leicht ankommen lassen könnte. Er möchte mit ausländischen Gesellschaften nicht so glimpflich umgehen, weil sie es auch nicht seien.
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