tung gelegt worden, die Gemeinde könne sich daher nicht dagegen stimmen, den wenn sie die Flammen auch nicht anzünden lassen würde, so würden ihr doch die Kosten hiefür aufgerechnet werden. Der Direktor sei seiner Gesellschaft hiefür verantwortlich und müsse er so viel Flammen aufrechnen, als von der Gemeinde bestellt seien. Er sehe sich daher nicht hinaus daß man auf dem vom Vorredner beantragten Weg etwas erreichen könne, da gegenseitig bindende Erklärungen abgegeben seien, wenn es gleich richtig sei, daß die Gemeinde hiedurch in unnütze Auslagen gesetzt werde. G.R. Joseph Huber bemerkt, daß die Gasanstalt wohl nichts weiter in der Sache erwähnt haben würde, wenn eben die Versprechungen eingehalten worden wären.
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