§ 20 des Gesetzes vom 2. Juni 1874 R. G. Bl. N. 89 zwei von der Gemeindevertretung gewählte Vertrauenspersonen in der Eigenschaft von Gerichtszeugen beizuziehen. Es dürfte sich empfelen, zu den mit geschätzter Note von Juni v. J. Z 5583 bekannt gegebenen Vertrauensmännern noch weitere 10 solche Personen zu bestimmen, welche den Bezirken Ort, Steyrdorf, bei der Steyr, Wieserfeld und Aichet zu entnehmen wären. Die Namen der Gewählten wollen gefälligst hieher bekannt gegeben werden Steyr den 10. September 1879. der kk Präsident: Weismayr.“ Referent stellt namens der Sektion den Antrag zu Vertrauensmännern nachstehende Herrn zu ernennen: Johann Millner Nr 87 in Steyrdorf, Alois Stierhofer Nro. 119 in Steyrdorf, Josef Pettenberger Nr. 103 in Steyrdorf, Josef Haller
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