gen Bestimmungen und Pachtzins auf weitere 3. Jahre überlassen werden möchte. Heinrich Leitner. Zur Beglaubigung Amt- mann.“ Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag der löbliche Gemeinderath wolle dem Herrn Leitner sein Ansuchen mit den jetzt bestehenden Bedingnis- sen nämlich daß, wenn die Gemeinde diesen Grund selbst wieder einmal be- nöthigen sollte, sie ihn zu jederzeit wieder zurück- rufen könne, bewilligen. Beschluß nach Antrag. - Z 9166. III. Sektion 3. G.R. Reder verliest den Bericht des städt Bauamtes welcher lautet: „B.A. Z 594 Löbliche Gemeindevorste- hung. Hiemit beert sich das Bauamt zur gefälli- gen Kenntnis zu bringen, daß die Anschüttung
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