gegen jährliche Bestallung mit 45 fl einstimmig angenommen und in Betreff der einheitlichen Regulirung mit den Kirchenturmuhren seien die betreffenden Kirchenvorstehungen zu verständigen. e. Die Bestellung eines Hausinspectors für die städtischen Zinshäuser habe sich in Folge vielfacher Klagen als ein dringendes Bedürfnis herausgestellt, er erlaube sich daher hiezu den Herrn G.R. Leopold Huber in Vorschlag zu bringen, welcher sich unter Einem bereit erklärte, diese Stelle zu übernehmen. f. Bringt weiters das Schreiben der Gasfabriksdirektion Steyr zur Verlesung welches lautet: „An die löbliche Gemeindevorstehung der Stadt Steyr. Ihre jüngst erhaltenen geerten Schriftstücke, wegen Aufstellung von weiteren öffentlichen Laternen habe ich meiner General-Direktion in Augsburg in
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