Laterne besitzt, weil die am Objekt Nro I befind- liche und der Waffen- fabrik gehörige Gaslater- ne von derselben nicht an- gezündet wird, wenig- stens theilweise beleuch- tet wird. Was die Gasla- terne am Fußwege längs des Gartens des Herrn Baron Buddenbrok betrifft, müßte dieselbe aus der Leitung zum Hause des Herrn B. Budden brok ausgeschaltet und mit der städt. Leitung verbunden werden. Die Gaslaterne welche Eigenthum des Herrn Baron Buddenbrok ist müßte von Seite der Gasfabrik durch eine neue ersetzt werden. Städt. Bauamt Steyr am 23. August 1879 Bogacki. Referent stellt hiezu namens der Sektion folgenden Antrag: „Die beantragte Aufstellung der bezeichneten drei neuen Galaternen wird dem löblichem Ge- meinderate zur Ge-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2