haftet, es sei daher dieser Aktnochmals an das Amt zur weiteren Erhebung zurückzuleiten. Auch dürfte es sich empfelen, wenn in dem betreffenden Entwurfe nachträglich auch der Pferdeschlächter und Ausschrotter in Bedacht genommen würde, weil ja gerade der ärmste Theil der Bevölkerung sich diesen Genußmittel zuwendet, daher mit vollem Rechte eine genaue Controlle dieser Verkäufer angestrebt werden solle. Beschluß nach Antrag. - Z. 6940. II. Sektion 6. G.R. Leopold Huber referirt über den Bericht des städt. Kassaamtes über die Kassegebahrung im Monate Juli 1879, wonach sich die Einnahmen in diesem Monate auf 13071 fl 94 xr und die Ausgaben auf 8756 fl 16 xr zu belaufen haben und für den Monat August ein baarer KasseRest von 17640 fl 41 xr verblieben sei, wovon zum Behufe der Zinsen der Passiv-Kapi-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2