des Festes in die Hand genom- men habe, es doch dem Gemein- derathe frei stehen müsse, zum Vorsitzenden und Stellvertre- ter der Comitees den Bürger- meister und Vizebürgermei- ster zu bestimmen. Der Vorsitzende erwiedert, daß diese Ansicht dann richtig wäre wenn das Comitee aus lauter Mitgliedern des Gemeinde- rathes bestehen würde, nachdem dasselbe aber zum größten Theil aus Personen bestehe, welche nicht dem Gemeinde- rathe angehören, so könne der Gemeinderat nicht bestimmen, wer dessen Vorsitzender sein soll, daher er glaube dies der Beschlussfassung des Comitees anheim stellen zu sollen. G.R. Peyrl bemerkt, daß nach einer Anschauung bei dem Umstande als das Fest ein Gemeindefest sei den Vorsitz im Comitee Niemand anderer, als der Bürgermei- ster und Vizebürgermei- ster führen könne, welcher Ansicht sich auch G.R. Wickhoff anschließt, der
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