Ratsprotokoll vom 29. August 1879

des Festes in die Hand genommen habe, es doch dem Gemeinderathe frei stehen müsse, zum Vorsitzenden und Stellvertreter der Comitees den Bürgermeister und Vizebürgermeister zu bestimmen. Der Vorsitzende erwiedert, daß diese Ansicht dann richtig wäre wenn das Comitee aus lauter Mitgliedern des Gemeinderathes bestehen würde, nachdem dasselbe aber zum größten Theil aus Personen bestehe, welche nicht dem Gemeinderathe angehören, so könne der Gemeinderat nicht bestimmen, wer dessen Vorsitzender sein soll, daher er glaube dies der Beschlussfassung des Comitees anheim stellen zu sollen. G.R. Peyrl bemerkt, daß nach einer Anschauung bei dem Umstande als das Fest ein Gemeindefest sei den Vorsitz im Comitee Niemand anderer, als der Bürgermeister und Vizebürgermeister führen könne, welcher Ansicht sich auch G.R. Wickhoff anschließt, der

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