großtentheills auf die Auskunft der Armenräthe stützen, deren Aufgabe es sei der ArmenCommission die nöthigen Informationen zu geben, weil viele Mitglieder der ArmenCommission oft die einzelnen Persönlichkeiten nicht kennen. Es sei daher auch bei Holderer der Abweisungsgrund der gewesen, weil ihn sein Armen-Rath nicht empfolen hat und weil behauptet worden sei, daß derselbe ein Einkommen habe. So viel er wisse, arbeite Holderer allerdings noch allein es sei schöner, wenn er arbeite als wenn er die Hände in die Tasche stecke. Jedenfalls könne er keine stärkere Arbeit mehr verrichten und müsse sein Alter berücksichtigt werden, daher er den Antrag stelle, heute gleich vom Seite des Gemeinderates ihm eine bestimmte Unterstützung auszusprechen. Der Vorsitzende ersucht einen Betrag vorzuschlagen und wird der Antrag des Gemeinderathes Peyrl demselben ein Armengeld von 2 fl 50 xr
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