Armenvater nicht empfolen habe, keine Folge gegeben werden sei, gibt den Inhalt des von demselben beigebrachten ärztl. Zeugniß bekannt und stellt namens der Sektion den Antrag auf Abweisung des Rekurses. G.R. Mayr erklärt er habe sich um die Verhältnisse des Rekurrenten erkundigt und könne die bestimmte Mittheilung machen, daß sich derselbe in einer sehr bedrängten Lage befinde. Er sei 70 Jahre alt sehe sehr schlecht, beziehe von dem Armengeld seiner Frau nichts, weil sie nicht zusammen leben, habe ebensowenig etwas von den Kindern, daher er beantrage, daß Gesuchsteller für eine Armenbetheiligung bei der ArmenCommission von Seite des Gemeinderates empfolen werde. G.R. Leopold Huber und Breslmayr unterstützen diesen Antrag. G.R. Peyrl bemerkt, daß sich die Verleihung von Unterstützungen, sowie die Abweisung seitens der Armen-Commission
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