Ratsprotokoll vom 29. August 1879

Rekurs des Josef und der Josefa Ziegler wider die Entscheidung der Armen-Commission vom 5. August 1879 Z 7915, womit ihrem Ansuchen um Gewährung eines Armengeldes mit Rücksicht darauf, als deren völlige Erwerbsunfähigkeit nicht konstatirt sei und weiter mit Rücksicht auf deren noch nicht hoher Alters keine Folge gegeben wurde, verliest weiter das von denselben beigebrachte ärztliche Zeugnis und stellt namens der Sektion den Antrag auf Zurückweisung des Rekurses, welcher angenommen wird. - Z 8470. 3. G.R. Anton v. Jäger verliest den Rekurs des Franz Holderer wider die Entscheidung der städt Armen-Commission vom 5. August 1879 Z. 7937, womit seinem Ansuchen um Gewährung eines Armengeldes in Erwägung, daß derselbe noch erwerbsfähig sei, sich auch wirklich etwas verdiene und seine Frau ohnehin ein Armengeld von monatlich 2 fl 50 beziehe, sowie auch aus dem Grunde weil ihn sein

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