sub Punkt II. gefaßten Beschlüsse bezüglich der Vertheilung der 5 % Zinsen pr 17.776 fl. 87 xr des mit Ende Dezember 1876 ausgewiesenen Reservefondes pr fl 355.537, 54 1/2 xr an die 9 vereinigten Gemeinden nachdem im oberwänten Protokolle enthaltenen Vertheilungsmodus genehmigt hat. Auf die löbliche Gemeinde Steyr entfällt hienach der Betrag pr. 6562 fl 08 xr und ist auf folgende Weise zu verwenden: 1. für die hiesige Kleinkinderbewahr Anstalt fl 300 2. für die Anstalt für schutzlose Kinder " 150 3. zur Krankenpflege im St. Anna Spitale " 300 4. für den Verein der Schulfreunde zur Anschaffung von Lehrmitteln, Bekleidung und Beschuhung armer Schulkinder fl 1000 5. für den Unterstüt- zungsfond der freiwilligen Feuerwehr " 200 6. den Rest pr 4612 fl 08 xr
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