G.R. Wenhart verliest hinsichtlich der Frage der Notwendigkeit den betreffenden Passus aus dem Erlasse des Landesschulrathes, mit welchem dieselbe als unentberlich bezeichnet wird. G.R. Franz v. Jäger findet die Gasbeleuchtung für überflüssig worüber ihm G.R. Wenhart erwiedert, daß wenn er /: Jäger :/ in den Stunden zwischen 4 und 5 Schule halten müßte, er dieses Begehren begreiflich finden würde. G.R. Franz v. Jäger bemerkt es solle die Schule um 1Uhr beginnen, man solle die Gemeinde nicht immer mehr mit Auslagen belästigen. Die Schule habe der Gemeinde genug gekostet. Für die Einführung der Gasbeleuchtung sei er durchaus nicht weil selbe überflüssig sei. Nachdem viele Mitglieder zugleich das Wort ergreifen und durcheinander sprechen ersucht der Vorsitzende die Versammlung, daß einer
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