geleisteten vorzüglichen Diensten dem gebührenden Dank schriftlich zum Ausdruck bringen. Die Bestimmung von Fachmännern, welche um ein Gutachten bezüglich der Tragfähigkeit des Bodens im Festsaale der Bürgerschule zu ersuchen wären, überlaße die Sektion der Wohlmeinung des löblichen Gemeinderathes.“ G.R. Peyrl frägt den Vorsitzenden, ob er Erkundigungen eingezogen habe, ob die Einführung der Gasbeleuchtung in beide Lehrzimmer notwendig sei. Der Vorsitzende erwiedert, er habe den BürgerschulDirektor gefragt, welcher ihm erklärt habe, daß sowol die Mädchen als die Knaben wöhentlich 4 Stunden hätten, daher an einzelnen Tagen beide Lehrzimmer nöthig seien und er daher davon nicht abgehen könne, daß auch im zweiten Lehrzimmer das Gas eingeleitet werde.
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