geleisteten vorzüglichen Diensten dem gebühren- den Dank schriftlich zum Ausdruck bringen. Die Bestimmung von Fachmän- nern, welche um ein Gut- achten bezüglich der Trag- fähigkeit des Bodens im Festsaale der Bürgerschu- le zu ersuchen wären, überlaße die Sektion der Wohlmeinung des löbli- chen Gemeinderathes.“ G.R. Peyrl frägt den Vorsit- zenden, ob er Erkundigun- gen eingezogen habe, ob die Einführung der Gasbe- leuchtung in beide Lehr- zimmer notwendig sei. Der Vorsitzende erwiedert, er habe den Bürgerschul- Direktor gefragt, welcher ihm erklärt habe, daß so- wol die Mädchen als die Knaben wöhentlich 4 Stun- den hätten, daher an ein- zelnen Tagen beide Lehr- zimmer nöthig seien und er daher davon nicht abge- hen könne, daß auch im zweiten Lehrzimmer das Gas eingeleitet werde.
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