ist die Vornahme des Lokalaugenscheins über die Besichtigung der gemäß Gemeinderats beschlusses vom 27. Juni d.J. Z 6420. zu Schulzwecken bestimmten Lokalitäten im Exzölestiner Gebäude des vormaligen Telegrafen-Amtes. Hiezu wurden laut Currende vom 8. d.M. die Herrn Obmänner der II u. III. Sektion, sowie der Leiter der Stadtmädchenschule eingeladen und folgendes erhoben. Die von Seite des TelegrafenAmtes bisher laut Vertrag vom 3. Juli 1878 benützten Lokalitäten bestehen laut der beigehefteten Planskizze im folgendem: A. u. B. dermalige Wohnung des Telegrafenamtsleiters, G. Küche C. Kabinet, D. E. F. Amtslokalitäten. Nachdem sich die sämmt lichen Lokalitäten einerseits wegen der Grösse und anderseits wegen der Lage derselben zu Schulzwecken nicht vollkommen eignen und dieselben mit geringen Kosten zu zwei LehrerWohnungen umgestaltet werden könnten, so beantragt die Commission
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