weitgreifen und auch keine Aussicht vorhanden sei, daß mit einer derartigen Petition bei den heutigen Zuständen stwas erzilt werde. G.R. Wenhart glaubt, daß eine solche Petition schon aus dem Grunde erfolglos bleiben würde, weil bei deren An- nahme ein ganzes Heer von einjährigen Freiwilli- gen geschaffen würde. G.R. Mayr frägt, ob die Petiti- on nichts hinsichtlich des Land- wehrgesetzes enthalte, welche Frage G.R. Holub vermeint. Hierauf wird der Antrag des Comitees einstimmig angenommen. - Z. 6950. II. G.R. Josef Huber erstattet Bericht über eine Eingabe mehrerer Parteien pcto Häusernummerirung und Strassenumbenennung in wel- cher Beziehung er nachfolgen- den Antrag verliest:
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