Ratsprotokoll vom 8. August 1879

Benützung übergeben habe, an welchen eine Gaslampe auf ihre eigenen Kosten brenne. Nun sei es kein Zweifel, daß dieselbe ohnehin durch die Herstellung und Übergabe dieses Privatweges zur öffentlichen Benützung im allgemeinen ein grosses Opfer gebracht habe und da der Weg, wie er dieß aus eigener Erfahrung bezeugen könne, selbst zur Nachtzeit sehr stark freqeuentirt werde, so sei die Gemeinde auch verpflichtet, diese Laterne zu übernehmen. G.R. Mayr macht die Zwischenbemerkung, daß auch am Kohlanger die Anbringung einer Laterne sehr notwendig wäre. Der Vorsitzende fährt fort, daß er demnach durch die BauSektion und den städtischen Ingenieur erheben lassen

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