G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, daß gerade die Auswechslung der Petroleum-Flammen durch Gas ein neues Opfer gewesen sei, welches die Gesellschaft der Gemeinde gebracht habe, was, da dieselbe hiezu wegen Mangel des Privat-Consum nicht verpflichtet gewesen sei, deren Entgegenkommen beweise. Es sei daher nach seinem Gefühle seitens der Gemeinde nur anständig, dem Gasdirektor in dieser für ihn schwierigen Situation, an welcher offenbar nur die Gemeinde schuld sei, entgegen zu kommen und zu trachten, daß die Sache wieder planirt werde. GR. Haller meint, daß in dieser Beziehung der SektionsAntrag ausreiche. GR. Franz v. Jäger will nur bemerken daß G.R. Dr. Hochhauser in einer früheren Sitzung erwähnt habe, daß die GasAnstalt vertragsmässig verpflichtet sei, das Röhrennetz
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