hervor, daß der Gemeinderat in dieser Beziehung nichts einseitiges verfügen könne, weil es sich hier um ein vertragsmässiges Recht des Herrn Edelbauer handle, daher zu dessen Änderung beide Theile gehört werden müßten; vorläufig sei es auch nicht notwendig diesfalls eine Bestimmung zu treffen. Hienach bringt er den Antrag der Sektion und den Zusatzantrag des G.R. Wenhart zur Abstimmung und werden beide einstimmig angenommen. - Z. 7836. G.R. Ploberger gibt noch dem Wunsche Ausdruck, daß die Erhebungen bald in Angriff genommen würden, damit die Sache vielleicht noch im heurigen Jahre gemacht werden könnte. 8. G.R.Josef Huber verliest eine von der Gesellschaft für Gasindustrie in Augsburg an ihn ergangen Zuschrift, womit sich dieselbe nicht einverstanden erklärt, daß die von der Gemeinde
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