brauche und der Zufluß des Wassers erst erhoben werden müsse er wäre daher dafür, daß man lediglich sage, es werde ihm das nöthige Wasser überlassen. Der Vorsitzende erwiedert, das nach seiner Meinung dieser Vorschlag erst dann Anwendung finden könne, wenn H. Edelbauer freiwillig von seinem diesfälligen Anspruche auf 1/3 des Wasserzuflusses, der ihm grundbücherlich sichergestellt sei abstehe. G.R. Wenhart möchte den Antrag der Sektion auf das wärmste empfelen, glaubt aber zugleich, daß es sich verlohnen würde, wenn die Bausektion im Vereine mit dem städtischen Ingenieur die Situation etwas näher in Auge fassen würde, um seinerzeit dem Gemeinderat Bericht erstatten zu können, ob es möglich sei, ein
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