eine Beitragsleistung zu diesem Zwecke eingelangt sei und beantragt hiezu namens der Sektion, dieses Ansuchen abzulenen, indem der Wohltätigkeits-Sinn in Steyr ohnehin viel beansprucht werde. Beschluß nach Antrag. - Z. 7802. 5. G.R. Leopold Huber bemerkt, daß vom Amte der Entwurf der Offertbedingnisse hinsichtlich der Ausschreibung des Nebenstöckels zum Exjesuitengebäude behufs dessen Wiederverpachtung vorgelegt worden sei, vorliest dieselben und stellt namens der Sektion den Antrag der Gemeinderat wolle den Entwurf der Offertbedingnisse zur Kenntnis nehmen. G.R. Haller bemerkt, daß bei der ersten Offert-Ausschreibung hinsichtlich dies Objektes bedingt worden sei, daß die Ruhe für die Schule nicht gestört werde worüber derselbe darauf verwiesen wird, daß die gleiche Bedingung ohnehin in den
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2