ihren 500 jährigen Bestand zu feiern und wenn man die Interessen der Stadt von jenen der Bürgergarde nicht trennen könne, so erscheine es ihm aus historischen Gründen als ein Gebot, daß auch Steyr diesen alten Bestand mit der Bürgergarde mitfeiere. Was die Mittel und die Art der Ausführung anbelange, so sei dieß Gegenstand einer speraten Berathung und wäre es heute verfrüht, ein von 2 Personen beratenes Exposé als Grundlage hiefür anzunehmen, weil hiezu noch die Meinung von anderen eingeholt werden müsse. Es sei möglich, daß manche Auslagen von den beantragten erspart werden könnten während wieder andere gemacht werden müßten. Er habe jedenfalls die Überzeugung, daß das Fest unter
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