Ratsprotokoll vom 8. August 1879

an die Zeiten des Mittelalters wo jeder einzelne Besitzer eine Burg mit seinen Mannen bezog, während der Bürger genöthigt gewesen sei sich in enge Gassen zusammen zuziehen um sich vor denselben schützen zu können. Er erinnere an die Zeiten des Faustrechtes der TürkenKriege und der Religionsfehden von Steyr. Allerdings habe es damals Bürgergarden nicht im heutigen Sinne gegeben, sondern Bürgerwehren in des Wortes allgemeiner Bedeutung: Jeder Bürger sei Mitglied derselben gewesen und habe zum gemeinsammen Schutz beitragen müßen. Diese historische Bedeutung der Bürgerwehren sei für Steyr von besonderem Interesse, weil es nur wenige Städte gegeben habe, wo die Bürgerschaft so intensiv an der Bürgerwehr Antheil genommen. Die hiesige Bürgergarde habe daher ein Recht ihre Vergangenheit,

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