Ratsprotokoll vom 8. August 1879

an die Zeiten des Mittel- alters wo jeder einzelne Besitzer eine Burg mit seinen Mannen bezog, wäh- rend der Bürger genöthigt gewesen sei sich in enge Gassen zu- sammen zuziehen um sich vor denselben schützen zu können. Er erinnere an die Zeiten des Faustrechtes der Türken- Kriege und der Religionsfehden von Steyr. Allerdings habe es damals Bürgergarden nicht im heutigen Sinne gege- ben, sondern Bürgerwehren in des Wortes allgemeiner Bedeutung: Jeder Bürger sei Mitglied derselben gewesen und habe zum gemein- sammen Schutz beitragen müßen. Diese historische Bedeutung der Bürgerwehren sei für Steyr von besonderem Interesse, weil es nur wenige Städte gegeben habe, wo die Bür- gerschaft so intensiv an der Bürgerwehr Antheil genommen. Die hiesige Bürgergarde habe daher ein Recht ihre Vergangenheit,

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2