Ratsprotokoll vom 8. August 1879

und es ist daher der löbliche Gemeinderat zu ersuchen, 1500 fl vorschußweise zu be- willigen. Durch ein Fest dieser Art werden ausser- ordentlich zalreiche Fremde herbeigezogen. Es machen nicht nur einzelne Con- sumgeschäfte ein gutes Geschäft, sondern es werden auch bei anderen Geschäfts- leuten Einkäufe gemacht und es erblüht daraus für die ganze Stadt manig- facher Gewinn und ist das Angenehme mit dem Nütz- lichen verbunden. G.R. Mayr bemerkt, daß der Gemeinderat von Steyr der Bevölkerung, wenn sie mit einem Wunsche oder ei- nem Ansuchen sich an ihn gewendet habe, immer nach Möglichkeit entgegen zu kommen sei und glaube er daher, daß man auf diesem Ansinnen des Bürgerkorps von Steyr, die Gemeinde möge

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