Ratsprotokoll vom 8. August 1879

durch Cooption besonders zu die- sem Zwecke geeigneter Männer verstärken und es ist selbstver- ständlich daher, daß zu diesem Comitee der Commandant der Bürgergarde beigezogen wird. Rücksichtlich der Festeintheilung erlauben um uns folgende Vorschläge zu machen. Der erste Festtag ist der Festtag der Gemeinde der zweite Festtag ist der Festtag der Bürgergarde und der dritte Tag ist eine Nachfeier. Die Stadt ist schon am Freitag mit Fahnen und Festons zu schmücken und sind die Bewohner hierzu höflichst einzuladen. Am Freitage, dem Vortage des Gemeinde- festes, wären eventuell an- kommende Gäste und Deputa- tionen zu empfangen und hätte am Abend ein Fakel- zug der Turner und Feuer- wehr-Männer stattzufinden, dem sich die beiden Gesangs- vereine und die Bürger- corps-Capelle zur Abhaltung einer Serenane am Stadt- platze anschliessen. Aus die- sem Anlasse würde für die

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