Ratsprotokoll vom 8. August 1879

durch Cooption besonders zu diesem Zwecke geeigneter Männer verstärken und es ist selbstverständlich daher, daß zu diesem Comitee der Commandant der Bürgergarde beigezogen wird. Rücksichtlich der Festeintheilung erlauben um uns folgende Vorschläge zu machen. Der erste Festtag ist der Festtag der Gemeinde der zweite Festtag ist der Festtag der Bürgergarde und der dritte Tag ist eine Nachfeier. Die Stadt ist schon am Freitag mit Fahnen und Festons zu schmücken und sind die Bewohner hierzu höflichst einzuladen. Am Freitage, dem Vortage des Gemeindefestes, wären eventuell ankommende Gäste und Deputationen zu empfangen und hätte am Abend ein Fakelzug der Turner und Feuerwehr-Männer stattzufinden, dem sich die beiden Gesangsvereine und die Bürgercorps-Capelle zur Abhaltung einer Serenane am Stadtplatze anschliessen. Aus diesem Anlasse würde für die

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