Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

Wasserläufe an beiden Seiten der Strasse, ohne Schmälerung der Fahrstrasse anbringen zu können. Nachdem die Herstellung dieser Arbeit grössere Geldauslagen erfordert und im Präliminare pro 1879 für derlei außerordentliche Arbeiten kein Betrag eingesetzt erscheint, so kann von Seite des Amtes der Vollzug dieser Arbeit im laufenden Jahre nicht empfolen werden. Sollte diese Herstellung in der einen oder andern Art im Prinzipe angenommen werden, so wäre vor Allem ein Projekt sammt Kostenvoranschlag auszuarbeiten, auf Grund dessen mit den einzelnen Hauseigenthümern wegen der Herstellungsart und etwaigen Beitragsleistung für Trottoir Herstellung verhandelt werden müßte. Es wird überhaupt darauf hingewiesen, daß

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