Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

„B.A. Z 70. Löbliche Gemeinde- Vorstehung. Nach dem Feuer- polizei-Gesetz vom 19. Februar 1873 § 27 Landesgesetzblatt N. 18 müssen bei jedem Hause mit Wasser gefüllte, mit Deckeln versehene Bottiche vorhanden sein. Für das neue Bürgerschulgebäude sind derartige Bottiche noch nicht angeschafft worden und wird desshalb die Bei- stellung von 3 Stück Wasser- bottichen à 9 - 11 Hektoliter Inhalt /: 16 - 20 Eimer :/ in Vor- schlag gebracht. Ausserdem wäre die Anbringung eines Laufsteges auf dem Dachbo- den dringend notwendig, da die Begehung des Dachbodens infolge der Dachkonstruk- tion sehr beschwerlich ist. Die Anschaffungskosten der Bottiche würden sich auf 72 - 90 fl und die des Laufsteges auf circa 35 fl belaufen. Städt. Bauamt Steyr am 15. Juli 1879. Bogacki.“

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