Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

der Gefahr einer Minderung der Gewölbezinse aussetze, wenn er dieses Gewölbe so billig lasse. Wenn übrigens die- ses Gewölbe geschlossen werde, so sehe dies jeder Vorüberge- hende und werde derjenige, der auf dessen Miete abziele, sich schon weiter kümmern. Er halte daher diese Ausschreibung nicht für notwendig, weil das Gewölbe an einem geeigne- ten Platze liege, wo Jeder dessen Leerstehung bemerke, man könne übrigens ja auch daselbst eine Tafel anbringen, daß die- ses Gewöllbe zu vermieten sei während eine Ausschrei- bung der Gemeinde wieder mehrere Gulden koste. G.R. Redl erwiedert, daß von dieser Leerstehung die Leute erst dann erfahren werden, wenn das Gewölbe Leer stehe, während sonst sich früher ein Mieter finden könne. G.R. Peyrl frägt, wie hoch sich die Ko- sten einer solchen Ausschreibung belaufen, worüber ihm bemerkt

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