Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

der Gefahr einer Minderung der Gewölbezinse aussetze, wenn er dieses Gewölbe so billig lasse. Wenn übrigens dieses Gewölbe geschlossen werde, so sehe dies jeder Vorübergehende und werde derjenige, der auf dessen Miete abziele, sich schon weiter kümmern. Er halte daher diese Ausschreibung nicht für notwendig, weil das Gewölbe an einem geeigneten Platze liege, wo Jeder dessen Leerstehung bemerke, man könne übrigens ja auch daselbst eine Tafel anbringen, daß dieses Gewöllbe zu vermieten sei während eine Ausschreibung der Gemeinde wieder mehrere Gulden koste. G.R. Redl erwiedert, daß von dieser Leerstehung die Leute erst dann erfahren werden, wenn das Gewölbe Leer stehe, während sonst sich früher ein Mieter finden könne. G.R. Peyrl frägt, wie hoch sich die Kosten einer solchen Ausschreibung belaufen, worüber ihm bemerkt

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