Der Herr Gemeindesekre- tär habe hiezu nachstehende Bemerkung gemacht: „Hiezu erlaube ich mir zu bemerken, daß wol die Aquirirung eines Thier- arztes dringend nötig wäre und dürfte die Lö- sung dieser Frage durch Unterhandlungen mit dem hier domiziliren- den Oberthierarzt Herrn Hochhuber wol nicht mit all- zugroßen pekuniären Anforderungen für die Gemeinde verbunden sein. Steyr am 17. Juli 1879. Iglseder.“ Diesen Amtsbe- richt liege, fährt der Referent fort, ein Entwurf über die Fleischbeschau-Ordnung bei, der mehrere Paragraphen enthalte. Der Antrag der Sektion gehe nun dahin, die Erledigung dieses Gegenstan- des heute zu vertagen, inzwischen wäre dieser Entwurf der Fleischbeschau- Ordnung hieramts durch 14 Tage aufzulegen und die Interessenten, als die
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