weiteren Sinne ist unter den gegenwärtigen Verhält- nissen in Steyr nicht durchführ- bar. Eine solche würde nämlich unbedingt das Vorhandensein eines Schlachthauses und gut besoldeter unabhängiger Sanitätsorgane vorraus- setzen und hätte entgegen- gesetzten Falles anstatt die Erreichung des Zweckes un- nütze Ausagen zur Folge. Nachdem jedoch die Instruktion zur Durchführung der Fleisch- beschau im Stadtbezirk Steyr vom 30. Juni 1854 datirt, sohin bereits 25. Jahre besteht, dieselbe den gegenwärtigen Verhältnissen in vielen Punkten nicht mehr ent- spricht überdies den größ- ten Theil der Fleischhauer, Selcher und Wurstmacher entweder aus dem Ge- dächtnis gekommen oder ganz unbekannt ist, so dürfte nachdem wie er- wähnt in dieser Sache gegen- wärtig und vielleicht noch viele Jahre sich nichts besseres
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