erstattet habe, worüber dassel- be den Auftrag erhalten habe, es habe bei dem Umstande, als mit der mit Bericht vom 24. Oktober 1877 beantragten bloßen Neu-Drucklegung der In- struktion für die Fleischbeschau aus den in der Erledigung der Gemeindevorstehung vom 1. Februar 1878. Z 10924 er- wähnten Gründen den an- erkannt bestehenden Übelstän- den nicht abgeholfen werde, die Reorganisation dieses gesammten Dienstes auf Grund der gemachten Erfah- rungen in Erwägung zu ziehen, und hierauf abzie- lende positive Vorschläge sei- nerzeit vorzulegen. Hie- rüber habe das Polizei-Comis- sariat nachstehenden Bericht erstattet: „Löbliche Gemein- devorstehung! In Erledigung des Auftrages vom 18. April d.J. Z. 3923 beehre mich unter Comminikats-Rückschluß folgendes ergebenst zu be- richten. Eine Reorganisa- tion der Fleischbeschau in
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