Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

erstattet habe, worüber dasselbe den Auftrag erhalten habe, es habe bei dem Umstande, als mit der mit Bericht vom 24. Oktober 1877 beantragten bloßen Neu-Drucklegung der Instruktion für die Fleischbeschau aus den in der Erledigung der Gemeindevorstehung vom 1. Februar 1878. Z 10924 erwähnten Gründen den anerkannt bestehenden Übelständen nicht abgeholfen werde, die Reorganisation dieses gesammten Dienstes auf Grund der gemachten Erfahrungen in Erwägung zu ziehen, und hierauf abzielende positive Vorschläge seinerzeit vorzulegen. Hierüber habe das Polizei-Comissariat nachstehenden Bericht erstattet: „Löbliche Gemeindevorstehung! In Erledigung des Auftrages vom 18. April d.J. Z. 3923 beehre mich unter Comminikats-Rückschluß folgendes ergebenst zu berichten. Eine Reorganisation der Fleischbeschau in

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