Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

Nachdem nun am 16. Juni d.J. die mit Allerhöchster Entschliessung Sr. Majestät des Kaisers vom 29. Juni d.J. bestätigte Wal des Bürgermeisters stattge- funden hat, so erlaubt sich das Amt behufs Veran- lassung der Vorschreibung das Ersuchen um Bestimmung dieser Gebühren für die nächste Funktionsperio- de des Bürgermeisters zu stellen. Steyr am 9. Juli 1879. Iglseder.“ Hiezu verliest Referent nachstehenden Sektionsan- trag: „Über Bestimmung der Funktionsgebühr des Herrn Bürgermeisters beantragt die Sektion die früher bestehende Summe zusammen 1600 fl ÖW. dem löblichen Gemeinderate vorzubringen.“ Der Antrag der Sektion wird ohne Debatte ei- stimmig angenommen. - Z. 7331.

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