Nachdem nun am 16. Juni d.J. die mit Allerhöchster Entschliessung Sr. Majestät des Kaisers vom 29. Juni d.J. bestätigte Wal des Bürgermeisters stattgefunden hat, so erlaubt sich das Amt behufs Veranlassung der Vorschreibung das Ersuchen um Bestimmung dieser Gebühren für die nächste Funktionsperiode des Bürgermeisters zu stellen. Steyr am 9. Juli 1879. Iglseder.“ Hiezu verliest Referent nachstehenden Sektionsantrag: „Über Bestimmung der Funktionsgebühr des Herrn Bürgermeisters beantragt die Sektion die früher bestehende Summe zusammen 1600 fl ÖW. dem löblichen Gemeinderate vorzubringen.“ Der Antrag der Sektion wird ohne Debatte eistimmig angenommen. - Z. 7331.
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