ein fortwährendes Aufreis- sen des Pflasters bedingen. Er glaube, daß mit diesen Auseinandersetzungen dem Antrage des G.R. Ploberger genüge geschehen sei. Hienach übergibt Bürger- meister Pointner den Vorsitz dem Vizebürger- meister Gschaider und tritt gemäß § 67 G.St. ab. /: Unter dem Vorsitze des Vize- bürgermeisters Gschaider in vertraulicher Sitzung :/ G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbe- richt: „Löblicher Gemeinde- rat! Nach § 44 Abs. 3 des Gemeindestatutes er- hält der Bürgermeister die von dem Gemeinde- rate für die Dauer seiner Amtsführung zu bestimmenden Funk- tionsgebühren.
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