Leitung der Gemeinde zu übertragen gegen dem, daß die Gemeinde die sämmtlichen Herstellungs- kosten trage und er ein bestimmtes Brunnen- geld zale, welches sich durch die Zinsen des für die Her- stellung aufgewandten Ka- pitales und Hinzuschlagung einer Quote für die Amor- tisirung bemessen ließe. Dann stehe es der Gemeinde frei die nöthigen Herstel- lungen zu machen, ohne Herrn Edelbauer zu fragen, indem nur dann, wenn Herr Edelbauer die ganze Leitung der Gemein- de übertrage, die Gemein- de auch verfügen könne, ob hölzerne oder eiserne Röhren zu legen seien; durch die Wiese seien hölzern Röhren genügend, aber in den Strassen und Gassen habe man damit nur grössere Auslagen da sie nicht so lange dauern und
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