Ratsprotokoll vom 25. Juli 1879

Leitung der Gemeinde zu übertragen gegen dem, daß die Gemeinde die sämmtlichen Herstellungskosten trage und er ein bestimmtes Brunnengeld zale, welches sich durch die Zinsen des für die Herstellung aufgewandten Kapitales und Hinzuschlagung einer Quote für die Amortisirung bemessen ließe. Dann stehe es der Gemeinde frei die nöthigen Herstellungen zu machen, ohne Herrn Edelbauer zu fragen, indem nur dann, wenn Herr Edelbauer die ganze Leitung der Gemeinde übertrage, die Gemeinde auch verfügen könne, ob hölzerne oder eiserne Röhren zu legen seien; durch die Wiese seien hölzern Röhren genügend, aber in den Strassen und Gassen habe man damit nur grössere Auslagen da sie nicht so lange dauern und

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