G.R. Dr. Hochhauser betont, daß ihn nur der SektionsAntrag einzig und allein richtig zu sein scheine. Die Wasserleitung werde auf Kosten der Gemeinde für öffentliche Zwecke hergestellt. Diesem öffentlichem Zwecke müsse in erster Linie Rechnung getragen werden. Der Sektionsantrag gehe dahin, daß die Sektion nicht wisse, ob genügend Wasser vorhanden sei, daher die Sektion zuerst die Leitung herstellen und dann abwarten wolle, ob man an Private Wasser abgeben könne. Die Gemeinde könne daher heute nichts anderes thun als den Sektionsbeschluß aufrecht erhalten, sei genug Wasser vorhanden, so würde von demselben nicht bloss der Pfarrer, sondern auch andere Anrainer bekommen können aber heute, wo die Gemeinde das Wasser noch nicht habe, scheine es ihm nicht richtig zu sein,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2