Gemeinde hievon 1/3 abgeben könne. Im Falle, als der Wasserzulauf so wenig bedeutend sei, daß selbst für das Ex-Jesuitengebäude wenig abfalle, sei auch dem Herrn Pfarrer nicht gedient, wenn er eine Abzapfung erhalte. Für den Fall aber als das Ex-Jesuitengebäude einen so bedeutenden Zufluß erhalte, daß es anstandslos 1/3 abgeben könne, könnte sich allerdings schon jetzt im Prinzipe für die Bewilligung einer Abzweigung zum Vorstadtpfarrhofe ausgesprochen werden. G.R. Wenhart erwiedert, daß seines Erachtens hinsichtlich der Zuleitung zum Vorstadtpfarrhofe nicht von einem Drittel die Rede sei, was nur hinsichtlich des Zuflusses zum Hause des Herrn Edlbauer gelte. Der Vorstadtpfarrhof brauche ja gar nicht den dritten Theil.
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