Gemeinde hievon 1/3 abge- ben könne. Im Falle, als der Wasserzulauf so wenig bedeutend sei, daß selbst für das Ex-Jesuitengebäu- de wenig abfalle, sei auch dem Herrn Pfarrer nicht gedient, wenn er eine Ab- zapfung erhalte. Für den Fall aber als das Ex-Jesuiten- gebäude einen so bedeu- tenden Zufluß erhalte, daß es anstandslos 1/3 abgeben könne, könnte sich aller- dings schon jetzt im Prinzipe für die Bewilligung einer Abzweigung zum Vorstadt- pfarrhofe ausgesprochen wer- den. G.R. Wenhart erwiedert, daß seines Erachtens hinsicht- lich der Zuleitung zum Vor- stadtpfarrhofe nicht von einem Drittel die Rede sei, was nur hinsichtlich des Zu- flusses zum Hause des Herrn Edlbauer gelte. Der Vorstadt- pfarrhof brauche ja gar nicht den dritten Theil.
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